Allgemeinde Geschäftsbedigungen
Diese AGBs gelten für die Angebote und Rechnungen von GANZKRAFT Spirig Personaltraining.
Version 1.1 vom 1.1.2025
1. Vertragsschluss
1.1 GANZKRAFT Spirig Personaltraining unterbreitet dem Kunden eine Offerte schriftlich für Dienstleistungen im Bereich Fitness und Ernährung, welche insbesondere auch eine Leistungsbeschreibung umfasst. Nimmt der Kunde diese Offerte in schriftlicher Form unverändert an, so gilt der Vertrag als abgeschlossen.
1.2 Vertragsbestandteile sind die angenommene Offerte sowie die vorliegenden Vertragsbedingungen. Der Kunde erhält nach Abschluss eine einmalige Rechnung oder Teilzahlungen für die Dienstleistung.
2. Pflichten und Leistungen des Kunden
2.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Kosten und Rechnungen im Voraus bis Anfang des neuen Monats oder nach Vereinbarung zu zahlen. Der Betrag kann ohne zusätzliche Kosten monatlich beglichen werden.
2.2 Alle ausgehändigten Pläne (Ernährung und Training) führt der Kunde unter eigener Verantwortung durch. GANZKRAFT Spirig Personaltraining übernimmt keine Haftung für nicht erreichte Ziele, die aufgrund von falschem Verständnis der verschriebenen Pläne oder ausbleibender Kommunikation mit dem Inhaber von GANZKRAFT Spirig Personaltraining entstehen können.
2.3 Gewichtsab- oder Zunahmen können bei der Einhaltung der verschriebenen Pläne eintreten. GANZKRAFT Spirig Personaltraining übernimmt keine Haftung für allfällige, nicht geplante Gewichtsab- oder Zunahmen.
2.4 GANZKRAFT Spirig Personaltraining Spirig Personaltraining übernimmt keine Haftung für nicht eingetroffenen obwohl durch Planung und Trainingseinheiten, beabsichtigten Muskelaufbau.
2.5 GANZKRAFT Spirig Personaltraining setzt voraus, dass der Kunde mindestens 2-4 Stunden pro Woche in sich und sein Ziel investieren kann, um optimale Resultate zu erzielen. Als Teil der investierten Zeit zählen wir zum Beispiel das Absolvieren von regelmässigen Personaltrainings und/oder einem spezifischen Bewegungsprogramm, sowie ein das regelmässige Erfassen von Lebensmittel.
2.6 GANZKRAFT Spirig Personaltraining weist darauf hin, dass die Ergebnisse der Zusammenarbeit individuell variieren können. Erfolge sind abhängig von persönlichen Faktoren wie Genetik, allgemeinem Gesundheitszustand und dem Engagement der Klienten. GANZKRAFT Spirig Personaltraining übernimmt keine Haftung für unterschiedliche Resultate, die auf individuelle Unterschiede zurückzuführen sind.
2.7 Die von GANZKRAFT Spirig Personaltraining bereitgestellten Ernährungs- und Trainingspläne ersetzen keine ärztliche Beratung oder Behandlung. Es wird empfohlen, vor Beginn des Programms ärztlichen Rat einzuholen. GANZKRAFT Spirig Personaltraining haftet nicht für gesundheitliche Probleme, die aus der Nichtbeachtung medizinischer Ratschläge oder Missinterpretation der Anleitungen von GANZKRAFT Spirig Personaltraining resultieren.
2.8 Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Befolgung der Anweisungen und Empfehlungen von GANZKRAFT Spirig Personaltraining. GANZKRAFT Spirig Personaltraining übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Gesundheitsschäden oder unerwünschte Ergebnisse, die aus einer inkorrekten Umsetzung der Anweisungen und Pläne entstehen können.
2.9 Medienklausel: Kunden verpflichten sich, keine diffamierenden, verleumderischen oder anderweitig rechtswidrigen Aussagen über GANZKRAFT Spirig Personaltraining in den Medien, einschliesslich sozialer Netzwerke, Foren, Blogs oder anderen öffentlichen Plattformen, zu tätigen. Sollte ein Kunde aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen Unzufriedenheit äussern wollen, ermutigt GANZKRAFT Spirig Personaltraining zur direkten Kommunikation mit dem Inhaber, um eine konstruktive Lösung zu finden. Verstösse gegen diese Klausel können rechtliche Schritte nach sich ziehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatzansprüche aufgrund von Rufschädigung.
3. Zahlungen
3.1 Der Rechnungsbetrag kann mit Twint, Bar oder mit Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto eingezahlt werden. Der Betrag muss innerhalb der erwähnten Frist gutgeschrieben werden.
3.2 Bei jeder Form der Zahlung (Einmalzahlung oder Ratenzahlung) ist der geforderte Betrag fällig, auch bei Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung aus Gründen wie Krankheit, Unfall oder Ferien. Die Dauer des Ausfalls wird der Zusammenarbeit nachträglich angerechnet.
3.3 Bei Verzug der Zahlung ist GANZKRAFT Spirig Personaltraining nicht verpflichtet, seine Dienstleistung zu erbringen. Die weiteren Verzugsfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz.
3.4 Die Begleichung des jeweiligen Ratenbetrages bei der Zahlung muss bis spätestens zum auf der jeweiligen Rechnung genannten Zahlungstermin erfolgen.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag ist für die vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
4.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass GANZKRAFT nach Vertragsschluss grosse Planungsaufwände am Anfang der Laufzeit und bei Anpassungen, während der gesamten, vereinbarten Laufzeit vornimmt. Die Dienstleistung ist auf das Erreichen eines Ziels gerichtet.
4.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Als solcher gilt ein Umstand, dessen Vorhandensein die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses im Einzelfall nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar macht.
Die Kündigung hat diesfalls schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Ordnungsgemäss kann nur am Ende des laufenden Monats gekündet werden.
4.4 Alle geschlossenen Verträge verlängern sich nicht automatisch.
5. Datenschutz
Alle Daten von Ihnen unterliegen dem Datenschutz und der Schweigepflicht. Somit werden Ihre Daten von GANZKRAFT Spirig Personaltraining absolut vertraulich behandelt. Diese Angaben dienen zur optimalen und gezielten Steuerung Ihrer Zielerreichung. GANZKRAFT Spirig Personaltraining wird niemals Daten von Ihnen an dritte weitergeben. Mit ihrer Zustimmung wird GANZKRAFT Spirig Personaltraining Daten zum Erstellen von Testimonials verwenden.
6. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
6.1 Diese AGBs können sich jederzeit ändern. Wir führen dazu jeweils das Datum auf.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von GANZKRAFT Spirig Personaltraining zu
«Kauf auf Raten»
Version 1.1 vom 1.01.2025
Allgemein
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der GANZKRAFT Spirig Personaltraining gelten für die angebotenen Zahlungsmittel. Mit der Wahl des jeweilig ausgewählten Zahlungsmittels akzeptieren Sie, dass Sie mit diesen AGB einverstanden sind. Es gilt jeweils die beim Kauf aktuelle Fassung der AGB.
1. Zinsfreie Ratenzahlung
Sie erhalten eine zinsfreie Ratenzahlungsmöglichkeit. Die Anzahl der Raten wird je nach Angebot der GANZKRAFT variieren. Es gelten die jeweils bei Zahlung aufgeführten Raten. Der jeweilige Ratenbetrag ist bis spätestens zum auf der jeweiligen Rechnung genannten Zahlungstermin zu begleichen.
2. Änderungen
GANZKRAFT Spirig Personaltraining behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils beim Kauf und Wahl des Zahlungsmittels aktuellen AGB der GANZKRAFT für „Kauf auf Raten“.
3. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam, undurchführbar sein oder werden oder Lücken enthalten, bleibt davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung soll eine Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Auf die vorliegenden AGB ist einzig das Schweizer Recht anwendbar.